Mobile Investitionsgüter zu mieten heißt bilanzneutral zu investieren. Wenn die Grundmietzeit mindestens 40 Prozent und höchstens 90 Prozent der gesamten Nutzungsdauer beträgt, aktiviert der Leasinggeber das Wirtschaftsgut in seiner Bilanz. Die monatliche Rate, die das Krankenhaus als Leasingnehmer bezahlt, kann als Sachkostenaufwand abgerechnet werden.
Durch die monatliche Leasingrate schont das Krankenhaus seine Liquidität, und Mittel aus dem Finanztopf für Investitionen bleiben frei für weitere Anschaffungen. „Das Konjunkturpaket II hat etwas Geld in die Kassen der Krankenhäuser gespült. Aber der finanzielle Druck wird bereits 2010 wieder zunehmen“ sagt Hartmut Gerke, Leiter des Geschäftsbereichs Gesundheitswesen der Hannover Mobilien Leasing: nämlich dann, wenn die vergleichsweise strengen europäischen Richtlinien für die Kreditvergabe („Basel-II-Richtlinien“) in Deutschland doch nicht ausgesetzt werden sollten, was im Gespräch ist, um die Kreditknappheit infolge der Finanzkrise zu mildern. „Wenn Basel II bleibt, werden viele Krankenhäuser Probleme haben, Kredite zu bekommen“, fürchtet Gerke.
In dieser Situation kann Leasing helfen, die Bonität zu erhalten. Weder die Investitionsgüter noch ihre Finanzierung tauchen in der Bilanz des Krankenhauses auf, und das Eigenkapital bleibt unberührt. Damit wird auch das Rating nicht belastet. Das ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit im Rahmen der Basel-II-Vorschriften.
Flexibler als Kredite
Ein weiterer Pluspunkt des Leasings liegt in der Flexibilität der Vertragsgestaltung. „Während bei der Kreditfinanzierung im Wesentlichen lediglich die Zinsen in Abhängigkeit von der Laufzeit verhandelbar sind, bietet das Leasing vielfältige Möglichkeiten“, weiß Sabine Eidmann, Vertriebsleiterin von Europa Medical Leasing, einem der größten Leasinggeber von medizinischen Geräten in Deutschland: „Die einzelnen Zahlungen und die Vertragsdauer können in der Regel ebenso frei verhandelt werden wie das, was mit dem Restwert am Ende der Vertragslaufzeit geschieht.“ Damit kann das Krankenhaus auch die üblicherweise gleichmäßig hohen Abschreibungen von aktivierungspflichtigen Investitionen vermeiden und stattdessen die entstehenden Kosten an die erzielten Einkünfte angleichen.
Geleast werden kann praktisch alles, vom MRT über die komplette Kücheneinrichtung bis zur Computer-Software. „Für das Krankenhaus ist Leasing aber nur dann sinnvoll, wenn das Objekt der betriebsnotwendigen Ausstattung dient beziehungsweise tatsächlich entsprechende Erlöse damit erwirtschaftet“, stellt Hartmut Gerke klar. Leasinggeber treten in diesem Punkt gern auch als Berater auf. Zum einen besitzen sie Erfahrungswerte aus bereits realisierten Projekten. Und zum anderen haben sie selbst ein Interesse am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Kunden, immerhin sollen diese ihre Leasing raten bezahlen können.
Kaufen oder zurückgeben
Fachleute unterschieden zwischen dem Finanzierungsleasing mit Kaufoption und dem operativem Leasing mit kurzer Nutzungsdauer und mehrfachem Wechsel der Leasingnehmer. Das kommt jedoch beinahe einer Schwarz-Weise-Malerei gleich, denn: „In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, nach Ablauf den Leasingvertrag zu verlängern, wobei die Raten selbstverständlich entsprechend angepasst werden. Je nach Finanzlage und Gerät kann es aber auch sinnvoll sein, das Investitionsgut zu kaufen oder zurückzugeben“, fasst Eidmann die Alternativen zusammen, die sich in zahlreichen Details unterscheiden können.
Leasing bietet die Möglichkeit, Investitionsgüter zu besitzen, die auf den neuesten Stand der Technik sind, ohne dass man dafür auf einen Schlag größere Beträge investieren muss. Strategische Überlegungen des Marketings können beispielsweise dafür sprechen, Anlagegüter von Zeit zu Zeit zu ersetzen: etwa weil das Erscheinungsbild des alten Ultraschallgerätes nicht mehr in das moderne Ambiente eines Hightech-Untersuchungszimmers passt. Oder weil der Empfangstresen am Eingang nicht mehr dem Zeitgeist entspricht. Andererseits kann die Technologie Fortschritte machen und der Augenlaser schlicht veraltet sein oder die Telefonanlage den modernen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen.
Als weiterer Pluspunkt für das Leasing gilt die Anpassungsfähigkeit an die jeweilige Finanzlage. Nutzungszeiten von fünf bis acht Jahren bieten Spiel räume für unvorhersehbare Entwicklungen. Und genau diese Tatsache kann in Leasingverträgen berücksichtigt werden. Beispielsweise bietet die VR Medico Leasing ab einem Volumen über 125.000 Euro einen Leasingvertrag mit variabler Laufzeit an, erläutert Vertriebsleiter André Hoppen: „Im Vertrag sind die jeweiligen Schlusszahlungen entsprechend dem Wertverlauf des entsprechenden Objektes festgelegt.“ Will das Krankenhaus aus dem Vertrag aussteigen, bevor sich das Gerät durch Ratenzahlungen amortisiert hat, bekommt es damit die Möglichkeit, das Gerät ohne Verlust auf dem freien Markt weiterzuverkaufen.
Freiheiten und Risiken
Große Freiheiten bergen allerdings meist auch gewisse Risiken. Etwa das von Gewährleistung und Garantie. Dafür haftet nämlich nicht der Leasinggeber, sondern der Hersteller. Erst wenn dieser seine Pflichten, innerhalb eines Jahres nachzubessern, nicht mehr erfüllen kann, kann ein Kaufvertrag gewandelt werden. Und erst wenn die Wandlungsklage gerichtlich festgestellt wurde, kann das Krankenhaus die Zahlungen seiner Leasingraten gegenüber dem Leasinggeber einstellen.
„Vorsicht geboten ist beim sogenannten Sales-and-Lease-Back“, warnt Sabine Eidmann. Im Rahmen solcher Vereinbarungen verkauft das Krankenhaus ein Wirtschaftsgut an den Leasinggeber. Um das Gerät trotzdem weiter nutzen zu können, zahlt das Krankenhaus den Kaufpreis plus einen vorher vereinbarten Aufschlag in monatlichen Leasingraten zurück. Ein bilanzneutraler Kredit für die Klinik, die das Gerät während der Vertragslaufzeit auch nicht bilanziert. Ein solches Geschäft kann jedoch steuerliche Tücken haben. Leasinggeber müssen normalerweise 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen. Kauft das Krankenhaus sein Wirtschaftsgut am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurück, erhöht sich deshalb der Kaufpreis um eben diese 19 Prozent, die das Krankenhaus nicht vom Finanzamt erstattet bekommt.
Auf den ersten Blick erscheint Leasing als kompliziertes Finanzierungsinstrument. Aber gerade die Vielschichtigkeit gilt als Pluspunkt, weil Leasingverträge auf individuelle Bedürfnisse und spezifische Situationen zugeschnitten werden kann. Eine gute Beratung ist deshalb essenziell. Komplizierte Verträge müssen trotzdem nicht sein, bestätigt Marion Doose, Verwaltungsleiterin der Augenklinik Bellevue in Kiel: „Mit einem guten Leasingpartner gelingt eine schlanke Abwicklung mit schnellen Wegen und überschaubaren Verträgen.“
Doris Wiedemann





